Die Stoßwellenbehandlung ist eine Therapiemethode, bei der mithilfe starker Schallwellen Verkalkungen sowie Sehnen- und Muskelansatzüberlastungen aufgelöst werden. In vielen Fällen wird dadurch eine Operation vermieden.
Die Orthopädie hat die Stoßwellentherapie eher zufällig für sich entdeckt. Sie stammt aus der inneren Medizin und wurde ursprünglich eingesetzt um Nierensteine (= verhärtete Kalkablagerungen) zu zertrümmern. Diese Patienten entwickelten einen vermehrten Knochenaufbau am Beckenkamm und so lag es nahe, diese positive Wirkung auch zur Behandlung in der Orthopädie zu verwenden.
Die Anwendung der Stoßwellentherapie hat bereits vielen Menschen eine Operation erspart!
Die erzeugten Stoßwellen können Einlagerungen im Körper durch bloßen Schalldruck zertrümmern und auflösen. Es geht dabei um druckstarke Schallwellen, die Materie in Schwingung versetzen. So ungefähr wie ein Düsenjäger, der die Schallwelle durbricht, Fensterscheiben zum Vibrieren bringen kann. Eine zielgenaue Anwendung ist möglich, da die Schallwelle weiches Gewebe, wie Fett, Muskelfasern, Blut und Wasser, ohne Schaden anzurichten durchdringt. Sie setzt ihre Energie erst frei, wenn sie auf festes Gewebe wie Knochen oder Kalk stößt.
Zielgenauer EinsatzDie Wirksamkeit der Therapie hängt auch davon ab, welche Energiemenge im Brennpunkt der Welle erreicht wird. In meiner Praxis wende ich Stoßwellentherapie unter Ultraschallkontrolle an, damit sie gezielt auf die entsprechende Stelle ausgerichtet wird. Das Gerät wird mit einem Gelkissen oberflächlich auf die Haut aufgelegt. In dem Behandlungspunkt werden viele kleine Einzelstöße (500 – 2000) eingebracht. Der Patient spürt wie die Stöße ohne Verletzung der Haut schmerzhafte Verkalkungen und Verspannungen auflösen.
AnwendungsbereicheGute Erfolge können erzielt werden bei:
Die Therapie wird im Liegen durchgeführt. Der Schallkopf wird mit seinem Fokus auf den Bereich der schmerzhaften Störung gesetzt. Die Behandlung dauert ca. 20 Minuten. Es sind häufig 3-4 Sitzungen im Monatsabstand erforderlich. Diese Leistung wird nicht von den gesetzlichen Kostenträgern übernommen. Im privatärztlichen Bereich ist die Kostenübernahme in der Regel kein Problem, wir geben in diesen Fällen entsprechendes Informationsmaterial oder einen Kostenübernahmeantrag für die Versicherung mit.